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LAG Köln - Entscheidung vom 19.11.2009

7 Ta 221/09

Normen:
ZPO § 147
ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 1
ZPO § 319
ZPO § 355 Abs. 2
ZPO § 567 Abs. 1

Fundstellen:
AuR 2010, 528

Die Beschwerden „der Beklagten“ vom 23.04.2009 gegen den a) Rubrumsberichtigungsbeschluss vom 01.04.2009, den b) Verbindungsbeschluss vom 01.04.2009 und den c) Beweisbeschluss vom 01.04.2009 werden kostenpflichtig [...]
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