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LAG Düsseldorf - Entscheidung vom 27.10.2009

3 Ta 638/09

Normen:
ZPO § 115 Abs. 3
SGB XII § 90 Abs. 2
SGB XII § 90 Abs. 3
ZPO § 115 Abs. 3 S. 1
SGB XII § 90 Abs. 2 Nr. 2
SGB XII § 90 Abs. 3 S. 2

Fundstellen:
AuR 2010, 85
JurBüro 2010, 263

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Prozesskostenhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 02.10.2009 wird kostenpflichtig als unbegründet zurückgewiesen. I. Das Arbeitsgericht hat dem am 02.04.1965 [...]
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