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LAG Chemnitz - Entscheidung vom 25.09.2009

3 Sa 594/08

Normen:
BGB § 242 BGB
Tarifvertrags für Ärztinnen und Ärzte an den kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA) § 15 Abs. 2
Tarifvertrags für Ärztinnen und Ärzte an den kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA) § 15 Abs. 2 Protokoll-Erklärung 1
Tarifvertrags für Ärztinnen und Ärzte an den kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA) § 16 Buchst. c
Tarifvertrags für Ärztinnen und Ärzte an den kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA) § 16 Buchst. c Entgeltgruppe III
Tarifvertrags für Ärztinnen und Ärzte an den kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA) § 16 Buchst. c Protokoll-Erklärung
Tarifvertrags für Ärztinnen und Ärzte an den kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA) § 19 Abs. 1 Buchst. c
Tarifvertrags für Ärztinnen und Ärzte an den kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA) § 19 Abs. 2

1. Auf die Berufung des Klägers wird das Anerkenntnisteil- und Schlussurteil des Arbeitsgerichts Dresden vom 26.08.2008 - 9 Ca 3514/07 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert. Der Beklagte [...]
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