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KG - Entscheidung vom 09.10.2009

2 AR 48/09

Normen:
EnWG § 102
EnWG § 102

Das Landgericht Berlin wird als das sachlich zuständige Gericht bestimmt. I. Die Klägerin nimmt die Beklagten mit der vor dem Amtsgericht Charlottenburg erhobenen Klage auf Zahlung für Gaslieferungen in Höhe von 823,73 [...]
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