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KG - Entscheidung vom 02.04.2009

2 AR 10/09

Normen:
ZPO § 281 Abs. 2 S. 4
ZPO § 281 Abs. 2 S. 4

Fundstellen:
GmbHR 2009, 777
KGReport 2009, 510
NZI 2009, 727
ZIP 2009, 1637
ZInsO 2009, 1079

Das Amtsgericht Charlottenburg wird als das örtlich zuständige Gericht bestimmt. I. Die Amtsgerichte Charlottenburg und Leipzig streiten über die örtliche Zuständigkeit in einer Insolvenzantragssache. Der Sitz der [...]
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