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KG - Entscheidung vom 03.04.2009

14 W 70/08

Normen:
ZPO § 140
ZPO § 321a
ZPO § 140
ZPO § 321a

Fundstellen:
JurBüro 2009, 437
KGReport 2009, 584

1. Die sofortige Beschwerde gegen das Zwischenurteil des Landgerichts Berlin vom 30. Juli 2008 wird auf Kosten des Beschwerdeführers als unzulässig verworfen. 2. Der Gegenstandswert wird auf 10.000,00 EUR festgesetzt. [...]
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