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FG München - Entscheidung vom 22.07.2009

4 K 449/06

Normen:
BewG 1991 § 145 Abs. 3 S. 3
BewG 1991 § 145 Abs. 3 S. 1

1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. I. Streitig ist die Höhe des Grundbesitzwertes. Die Klägerin wurde aufgrund einer Zuwendung vom 29. Dezember 2000 Eigentümerin des [...]
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