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FG München - Entscheidung vom 11.12.2009

1 K 792/08

Normen:
AO § 237 Abs. 4
AO § 234 Abs. 2

1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. I. Streitig ist, ob Aussetzungszinsen aus Billigkeitsgründen zu erlassen sind. Das beklagte Finanzamt (FA) setzte die Einkommensteuer (ESt) [...]
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