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FG Köln - Entscheidung vom 04.03.2009

3 K 3980/05

Normen:
BGB § 1897
BGB § 1901
EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b

Die Beteiligten streiten über die Höhe der abzugsfähigen Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer der Klägerin. Die Klägerin ist Dipl.-Sozialpädagogin und war in den Streitjahren als Berufsbetreuerin tätig. Sie [...]
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