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FG Hessen - Entscheidung vom 09.11.2009

13 K 1931/06

Normen:
SGB X § 104 Abs. 1 Satz 1
AO § 226 Abs. 1
BGB 387
BGB 389

Fundstellen:
EFG 2010, 1330

Die Beteiligten streiten um das Bestehen eines Erstattungsanspruchs eines vorrangig leistenden Leistungsträgers gemäß § 104 des Sozialgesetzbuchs Zehntes Buch - SGB X -. Frau B. erhielt ab April 2002 für das Kind T. B. [...]
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