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FG Düsseldorf - Entscheidung vom 30.09.2009

15 K 2727/08 L

Normen:
EStG § 8 Abs. 2
EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1

Fundstellen:
AuA 2009, 663
EFG 2010, 137

Die Beteiligten streiten darüber, ob die von der Klägerin angebotenen Vorsorgeuntersuchungen als Arbeitslohn ihrer Arbeitnehmer einzuordnen sind. Die Klägerin bietet ihren leitenden Mitarbeitern (rund 180 Personen) [...]
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