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EuGH - Entscheidung vom 08.09.2009

Rs. C-478/07

Normen:
EG Art. 28
EG Art. 30
Beitrittsakte (Akte über die Bedingungen des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik und die Anpassungen der die Europäische Union begründenden Verträge - ABl. 2003, L 236, S. 33) Art. 20
Lissabonner Abkommen (Abkommen über den Schutz der Ursprungsbezeichnungen und ihre internationale Registrierung vom 31. Oktober 1958, revidiert in Stockholm am 14. Juli 1967 und geändert am 28. September 1979) Art. 1
Lissabonner Abkommen (Abkommen über den Schutz der Ursprungsbezeichnungen und ihre internationale Registrierung vom 31. Oktober 1958, revidiert in Stockholm am 14. Juli 1967 und geändert am 28. September 1979) Art. 2
Verordnung (EG) Nr. 918/2004 der Kommission vom 29. April 2004 zum Erlass von Übergangsbestimmungen zum Schutz von Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel infolge des Beitritts der Tschechischen Republik, Estlands, Zyperns, Lettlands, Litauens, Ungarns, Maltas, Polens, Sloweniens und der Slowakei (ABl. L 163, S. 88)
Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates vom 20. März 2006 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (ABl. L 93, S. 12)

Fundstellen:
GRUR 2010, 143
GRURInt 2010, 401
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1. Aus Randnr. 101 des Urteils vom 18. November 2003, Budĕjovický Budvar (C-216/01), ergibt sich, dass - das vorlegende Gericht, um festzustellen, ob eine Bezeichnung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende als [...]
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