BVerfG, Beschluss vom 09.12.2009 - Aktenzeichen 2 BvR 882/09
DRsp Nr. 2010/1667
Wiederholung einer einstweiligen Anordnung für die Dauer von weiteren sechs Monaten wegen Ankündigung der Zwangsmedikamentierung
Tenor
Die einstweilige Anordnung vom 22. Juni 2009 wird für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Vorinstanz: OLG Zweibrücken, vom 18.03.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ws 365/08
Vorinstanz: LG Landau in der Pfalz, vom 16.10.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 2 StVK 255/06
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