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BVerfG - Entscheidung vom 01.04.2009

2 BvC 5/07

Normen:
BWG

BVerfG, Beschluss vom 01.04.2009 - Aktenzeichen 2 BvC 5/07

DRsp Nr. 2009/11056

Unzulässigkeit einer Wahlprüfungsbeschwerde

Tenor:

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Normenkette:

BWG ;

Gründe:

Die Wahlprüfungsbeschwerde ist aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 28. März 2007 genannten Gründen unzulässig. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.