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BVerfG - Entscheidung vom 25.06.2009

1 BvR 227/08

BVerfG, Beschluss vom 25.06.2009 - Aktenzeichen 1 BvR 227/08

DRsp Nr. 2010/3998

Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts

Tenor

Der Beschwerdeführerin wird Prozesskostenhilfe ab Antragstellung bewilligt und Rechtsanwalt W., zur Wahrung ihrer Rechte beigeordnet.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.