BVerfG, Beschluss vom 25.06.2009 - Aktenzeichen 1 BvR 227/08
DRsp Nr. 2010/3998
Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts
Tenor
Der Beschwerdeführerin wird Prozesskostenhilfe ab Antragstellung bewilligt und Rechtsanwalt W., zur Wahrung ihrer Rechte beigeordnet.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
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