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BVerfG - Entscheidung vom 25.06.2009

1 BvR 1179/09

BVerfG, Beschluss vom 25.06.2009 - Aktenzeichen 1 BvR 1179/09

DRsp Nr. 2010/3997

Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts

Tenor

Dem Beschwerdeführer wird Prozesskostenhilfe ab Antragstellung bewilligt und Rechtsanwalt H. zur Wahrung seiner Rechte beigeordnet.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Vorinstanz: