BVerfG, Beschluss vom 25.06.2009 - Aktenzeichen 1 BvR 1179/09
DRsp Nr. 2010/3997
Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts
Tenor
Dem Beschwerdeführer wird Prozesskostenhilfe ab Antragstellung bewilligt und Rechtsanwalt H. zur Wahrung seiner Rechte beigeordnet.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Vorinstanz:
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