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BVerfG - Entscheidung vom 01.12.2009

1 BvR 1941/09

BVerfG, Beschluss vom 01.12.2009 - Aktenzeichen 1 BvR 1941/09

DRsp Nr. 2009/28685

Bewilligung von Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung und Beiordnung eines Rechtsanwalts

Tenor

Der Beschwerdeführerin wird auf ihren Antrag Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und Rechtsanwältin H. zur Wahrung ihrer Rechte beigeordnet.

Vorinstanz: OLG Frankfurt am Main, vom 17.07.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 5 UF 180/09