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BGH - Entscheidung vom 08.09.2009

2 StR 91/09

BGH, Beschluss vom 08.09.2009 - Aktenzeichen 2 StR 91/09

DRsp Nr. 2009/21676

Korrekturbeschluss wegen eines offensichtlichen Schreibversehens

Tenor

... wird der Beschluss des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 29. Juli 2009 wegen eines offensichtlichen Schreibversehens dahingehend berichtigt,

dass das Zitat in RdNr. 14 Zeile 6/7 "Senatsbeschluss vom 29. Juli 2009 - 2 StR 160/09" lauten muss.