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BGH - Entscheidung vom 16.03.2009

AnwZ (B) 34/08

Normen:
BRAO § 14

BGH, Beschluss vom 16.03.2009 - Aktenzeichen AnwZ (B) 34/08

DRsp Nr. 2009/9122

Auswirkungen des Widerrufs eines Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen während des Beschwerdeverfahrens eingetretener Konsolidierung der Vermögensverhältnisse des Antragstellers

Tenor:

Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen und der Antragsgegnerin die ihr im Verfahren entstandenen notwendigen außergerichtlichen Auslagen zu erstatten.

Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 50.000 EUR festgesetzt.

Normenkette:

BRAO § 14 ;

Gründe:

Der Antragsteller und die Antragsgegnerin haben das Verfahren übereinstimmend für erledigt erklärt.

Über die Verfahrenskosten und die notwendigen Auslagen der Beteiligten war entsprechend § 91a ZPO , § 13a FGG zu entscheiden. Es entspricht billigem Ermessen, diese dem Antragsteller aufzuerlegen, weil die Antragsgegnerin mit dem Widerruf des Widerrufsbescheids sofort auf die während des Beschwerdeverfahrens eingetretene Konsolidierung der Vermögensverhältnisse des Antragstellers reagiert hat.

Vorinstanz: AGH Hamm, vom 28.01.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 1 ZU 32/07