BFH, Urteil vom 30.04.2009 - Aktenzeichen V R 4/07
DRsp Nr. 2009/96461
Geschäftsveräußerung im Ganzen, Grundstücksveräußerung
Rechtsfrage: 1. Liegt eine Geschäftsveräußerung im Ganzen i.S. des § 1 Abs. 1a UStG vor? 2. Kommt es für die Frage, ob ein Unternehmen fortgeführt wird, entscheidend nur auf den Zustand des Unternehmens im Übergabezeitpunkt an oder ist maßgebend, ob sich das Unternehmen zum Veräußerungszeitpunkt bereits zu einem maroden Unternehmen verändert hat? 3. Ist die irrtümliche Annahme oder Nichtannahme einer Geschäftsveräußerung im Ganzen durch Veräußerer und Erwerber für die umsatzsteuerliche Beurteilung unbeachtlich?
Hinweise:
Zulassung durch FG
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 30.04.2009, unbegründet.
Vorinstanz: Finanzgericht Köln - 12.12.2006 - 8 K 1130/05; EFG (2007,456),
Fundstellen
BFH-anhängig [anhängig] - Liste 2007/10/01
BFH-anhängig [erledigt] - Liste 2009/08/20
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