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BFH - Entscheidung vom 30.04.2009

V R 4/07

Normen:
UStG § 1 Abs. 1a (J: 1993)

Fundstellen:
BFH-anhängig [anhängig] - Liste 2007/10/01
BFH-anhängig [erledigt] - Liste 2009/08/20

BFH, Urteil vom 30.04.2009 - Aktenzeichen V R 4/07

DRsp Nr. 2009/96461

Geschäftsveräußerung im Ganzen, Grundstücksveräußerung

Rechtsfrage: 1. Liegt eine Geschäftsveräußerung im Ganzen i.S. des § 1 Abs. 1a UStG vor? 2. Kommt es für die Frage, ob ein Unternehmen fortgeführt wird, entscheidend nur auf den Zustand des Unternehmens im Übergabezeitpunkt an oder ist maßgebend, ob sich das Unternehmen zum Veräußerungszeitpunkt bereits zu einem maroden Unternehmen verändert hat? 3. Ist die irrtümliche Annahme oder Nichtannahme einer Geschäftsveräußerung im Ganzen durch Veräußerer und Erwerber für die umsatzsteuerliche Beurteilung unbeachtlich?

Normenkette:

UStG § 1 Abs. 1a (J: 1993) ;

Hinweise:

Zulassung durch FG

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 30.04.2009, unbegründet.

Vorinstanz: Finanzgericht Köln - 12.12.2006 - 8 K 1130/05; EFG (2007,456),
Fundstellen
BFH-anhängig [anhängig] - Liste 2007/10/01
BFH-anhängig [erledigt] - Liste 2009/08/20