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BAG - Entscheidung vom 10.02.2009

3 AZR 654/07

Normen:
BetrAVG § 1
BetrVG § 75
BetrVG § 77
ZPO § 256 Abs. 1
BetrAVG § 1
BetrVG § 75
BetrVG § 77
ZPO § 256 Abs. 1

BAG, Urteil vom 10.02.2009 - Aktenzeichen 3 AZR 654/07

DRsp Nr. 2009/8739

Regelungskompetenz der Betriebspartner für Betriebsrentner (offen gelassen); Ergänzende Auslegung einer ablösenden Betriebsvereinbarung für Betriebsrentner; Beihilfen im Krankheits- und Todesfallfall und Gleichbehandlung

1. Sieht eine Betriebsvereinbarung für aktive Arbeitnehmer und Betriebsrentner gleiche Beihilfeleistungen im Krankheitsfall vor, so können die begünstigten Arbeitnehmer nach ihrem Ausscheiden nicht damit rechnen, besser als die Aktiven gestellt zu werden; sie können aber darauf vertrauen, auch nicht schlechter gestellt zu werden. 2. Beihilfen in Krankheits- und Todesfällen zählen nicht zur betrieblichen Altersversorgung im Sinne des Betriebsrentengesetzes. 3. Es wurde offengelassen, ob die Betriebspartner eine Regelungskompetenz für die Betriebsrentner haben.

1. Auf die Revision der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 6. Juni 2007 - 18 Sa 1931/06 - insoweit aufgehoben, als es der Klage mit dem Hauptantrag zu 2. stattgegeben hat.

2. Im Umfang der Aufhebung werden die Berufung der Klägerin und die Anschlussberufung der Beklagten zurückgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Von Rechts wegen!

Normenkette:

BetrAVG § 1 ; BetrVG § 75 ; BetrVG § 77 ; ZPO § 256 Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe:

Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313a Abs. 1 ZPO ).

Hinweise des Senats:

Parallelsachen 10. Februar 2009 - 3 AZR 652/07 -, - 3 AZR 653/07 - (führend), - 3 AZR 654/07 - (vorliegend), - 3 AZR 655/07 -

Vorinstanz: LAG Frankfurt/Main, vom 06.06.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 18 Sa 1931/06
Vorinstanz: ArbG Wiesbaden, vom 25.07.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 26/06