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VGH Hessen - Entscheidung vom 16.09.2008

10 A 787/08.Z

Normen:
Rundfunkgebührenstaatsvertrag Hessen § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5

Fundstellen:
DÖV 2009, 84

Der Antrag des Klägers, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 27. Februar 2008 - 9 E 3960/07 - zuzulassen, wird abgelehnt. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. Der [...]
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