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VGH Hessen - Entscheidung vom 03.09.2008

11 B 1690/08

Normen:
AufenthG § 27 Abs. 1a
AufenthG § 82 Abs. 1
RL 2003/86/EG Art. 16
RL 2003/86/EG Art. 2d

Fundstellen:
FamRZ 2009, 511
NVwZ-RR 2009, 264
ZAR 2009, 110

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 16. Juli 2008 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Der Streitwert für das [...]
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