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VGH Hessen - Entscheidung vom 06.05.2008

5 A 454/08.Z

Normen:
HessKAG § 11 Abs. 1
HessKAG § 11 Abs. 3

Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil der Stadt Oestrich-Winkel vom 23. August 2007 - 1 E 567/07 - wird abgelehnt. Die Klägerin hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. Der Wert [...]
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