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VGH Bayern - Entscheidung vom 22.12.2008

22 ZB 08.3045

Normen:
VwGO § 124 Abs. 2
VwGO § 124 a

I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 1.200 Euro festgesetzt. Der Antrag der Klägerin bleibt ohne Erfolg. Nachdem [...]
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