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VGH Bayern - Entscheidung vom 10.11.2008

15 C 08.2474

Normen:
VwGO § 146
VwGO § 172 Satz 1

Fundstellen:
DÖV 2009, 216
ZBR 2009, 140

I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Vollstreckungsschuldnerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Das Verwaltungsgericht hat zu Recht dem Vorstand der [...]
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