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VGH Bayern - Entscheidung vom 10.09.2008

22 C 08.2261

Normen:
GKG § 52 Abs. 1

I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtsgebührenfreien Beschwerdeverfahrens. Kosten werden nicht erstattet. Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Das Verwaltungsgericht hat den [...]
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