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VGH Bayern - Entscheidung vom 01.02.2008

13 A 03.3231

Normen:
VwGO § 92 Abs. 3
FlurbG § 147

I. Das Verfahren wird eingestellt. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. Für die baren Auslagen des Gerichts wird ein Pauschsatz nicht [...]
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