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VGH Bayern - Entscheidung vom 13.11.2008

22 M 08.2699

Normen:
VwGO § 162 Abs. 1
VwGO § 165

I. Der Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. Juli 2008 wird geändert und erhält folgende Fassung: Die notwendigen Aufwendungen des [...]
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