Die Beschwerde ist nicht statthaft und deshalb als unzulässig zu verwerfen. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 16.8.2008 ist gemäß § 80 AsylVfG unanfechtbar. Die Voraussetzungen für die Erhebung einer [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!