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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 08.05.2008

2 S 1071/06

Normen:
RGebStV § 7 Abs. 4
RGebStV § 2 Abs. 2
VwGO § 108

Fundstellen:
DÖV 2008, 829

Der Kläger begehrt die Erstattung von Rundfunkgebühren für das Bereithalten eines Fernsehgeräts im Zeitraum Januar 2000 bis April 2003. Der mit erstem Wohnsitz in Stuttgart wohnhafte Kläger hält dort [...]
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