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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 05.02.2008

1 S 1922/07

Normen:
VwGO § 112
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 5
VwGO § 138 Nr. 1
ZPO § 283

Fundstellen:
NVwZ-RR 2008, 429

Die Berufung gegen das o.g. Urteil ist zuzulassen, denn der Kläger dringt jedenfalls mit der Verfahrensrüge (§ 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO ) durch. Der Zulassungsantrag ist insoweit zulässig. Der Kläger trägt u.a. vor, dass [...]
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