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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 06.05.2008

13 S 499/08

Normen:
AufenthG § 77
AufenthG § 81 Abs. 5
ZPO § 415
ZPO § 418

Fundstellen:
NVwZ-RR 2008, 852

Die Beschwerde des Antragstellers ist zulässig, insbesondere rechtzeitig erhoben (§ 147 Abs. 1 VwGO ) und begründet worden (§ 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO ); auch die formellen Anforderungen des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO sind [...]
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