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VG Sigmaringen - Entscheidung vom 17.07.2008

1 K 971/08

Normen:
VwGO § 162 Abs. 1
JVEG § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, 2

Fundstellen:
RVGreport 2009, 23

Die zulässige Erinnerung ist teilweise begründet. Die zu erstattenden Kosten sind um 3,75 EUR zu reduzieren, da dem Studentenwerk X. für die Benutzung seines Dienstwagens nur eine Entschädigung in Höhe von 0,25 EUR je [...]
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