I. Auf die Darstellung der Tatsachengrundlage wird nach §§ 540 Abs. 2 , 313 a Abs. 1 ZPO verzichtet. Ein Rechtsmittel ist gegen das Urteil unzweifelhaft nicht gegeben. II. Die Berufung ist unbegründet. 1. Dem Kläger [...]
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