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OVG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 03.04.2008

7 C 11220/07.OVG

Normen:
LV Art. 130
LV Art. 130 Abs. 1
VwGO § 47
VwGO § 47 Abs. 1
VwGO § 47 Abs. 1 Nr. 2
AGVwGO § 4
AGVwGO § 4 Abs. 1
AGVwGO § 4 Abs. 1 S. 2
LPflegeASG § 5
LPflegeASG § 9
LPflegeASGDVO § 4

Der Normenkontrollantrag wird als unzulässig abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Revision wird nicht zugelassen. Der [...]
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