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OVG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 29.01.2008

7 A 11058/07.OVG

Normen:
RGebStV § 1
RGebStV § 1 Abs. 3
RGebStV § 1 Abs. 3 S. 1
RGebStV § 1 Abs. 3 S. 2
RGebStV § 5
RGebStV § 5 Abs. 4
RGebStV § 5 Abs. 4 S. 1
BGB § 242
StVG § 7
StVZO § 18
StVZO § 18 Abs. 1
StVZO § 23
StVZO § 28
StVZO § 28 Abs. 1
StVZO § 28 Abs. 1 S. 1
StVZO § 28 Abs. 2
StVZO § 28 Abs. 2 S. 1
StVZO § 28 Abs. 3
StVZO § 28 Abs. 3 S. 1
FZV § 16

Der Kläger wendet sich gegen seine Heranziehung zu Rundfunkgebühren. Er betreibt seit Dezember 1992 einen Gebrauchtwagenhandel in A.. Nachdem er die erstmals im April 2006 von einem Gebührenbeauftragten des Beklagten [...]
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