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OVG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 15.01.2008

6 A 10975/07.OVG

Normen:
GG Art. 70 Abs. 2
GG Art. 72 Abs. 1
GG Art. 74 Nr. 1
GG Art. 74 Nr. 12
AO § 218 Abs. 2 S. 1
SGB IV §§ 28 a ff.
SGB VI § 172 Abs. 2
SGB VI § 172 Abs. 4
SGB VI § 203 Abs. 2
VwGO § 113 Abs. 2 S. 2
Satzung § 23 Abs. 3 S. 1
Satzung § 26 Abs. 3 S. 1

Der Kläger streitet mit dem Beklagten um die Bezahlung rückständiger persönlicher Pflichtbeiträge zum Rechtsanwaltsversorgungswerk einschließlich Säumniszuschlägen und Verzugszinsen. In dieser berufsständischen [...]
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