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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 22.02.2008

13 B 1215/07

Normen:
GlüStV § 4 Abs. 1 Satz 1
Glücksspielstaatsvertrag AG NRW § 14 Abs. 1 Satz 2

Fundstellen:
ZUM-RD 2008, 503

Die Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung, an der die Antragsgegnerin auch unter Hinweis auf die seit dem 1.1.2008 geltende Rechtslage festhält, bestimmt sich wegen ihrer Dauerwirkung nach der Sach- und Rechtslage [...]
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