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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 16.01.2008

21 A 2098/06

Normen:
BeamtVG § 14 Abs. 4
BeamtVG § 14 Abs. 5
BeamtVG § 14a Abs. 1

Fundstellen:
DVBl 2008, 470
ZBR 2008, 275

Die Klägerin stand bis zu ihrer Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit als Studienrätin im Dienst des Beklagten. Bei Festsetzung der Versorgungsbezüge legte der Beklagte eine ruhegehaltfähige Dienstzeit [...]
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