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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 16.04.2008

6 A 502/05

Normen:
LPVG NRW § 72 Abs. 3 Nr. 5
LBG NRW § 78a
LBG NRW § 78a Abs. 1
LBG NRW § 78a Abs. 2 Satz 1
BGB §§ 249 ff.
OVP NRW § 10 Abs. 1 a.F.

Fundstellen:
ZBR 2009, 128

Die Klägerin, Lehrerin im Dienst des beklagten Landes, begehrte einen nachträglichen Ausgleich für in den Schuljahren 2002/2003 bis 2004/2005 ihrer Auffassung nach zuviel geleistete Pflichtunterrichtsstunden. In diesem [...]
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