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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 24.06.2008

9 A 2792/06

Normen:
GebG NRW § 1 Abs. 1 Nr. 1
GebG NRW § 1 Abs. 1 Nr. 2
AVerwGebO § 1 Abs. 1
AGT Tarifstelle 2.5.3.2

Fundstellen:
BRS 73 Nr. 181

Der Kläger wandte sich gegen die Gebührenerhebung für die Beteiligung von Sondereigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens. Zur Begründung führte er aus, die Gebühr dürfe [...]
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