Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird das Urteil des Landgerichts Mühlhausen vom 13.03.2008, Az. 1 HKO 104/07, abgeändert. Die einstweilige Verfügung vom 13.12.2007 bleibt hinsichtlich Ziffern 2. a) aa), bb), [...]
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