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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 12.12.2008

17 WF 283/08

Normen:
GKG § 42 Abs. 2
GKG § 42 Abs. 3 Satz 1
GKG § 48 Abs. 2
GKG § 49 Nr. 3
GKG § 63 Abs. 3 Satz 2
GKG § 68 Abs. 1 Satz 1
GKG § 68 Abs. 1 Satz 3
RVG § 32 Abs. 2
GKG § 48 Abs. 2
GKG § 48 Abs. 3 S. 2

Fundstellen:
FamRB 2009, 376
OLGReport-Stuttgart 2009, 702

Auf die Beschwerde der vormaligen Prozessbevollmächtigten des Antragstellers, Frau Rechtsanw., wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Stuttgart-Bad Cannstatt, soweit darin der Gegenstandswert für die [...]
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