I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 5. August 2008 - 9 O 124/08 - abgeändert: 1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 457.482,12 € nebst Zinsen in [...]
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