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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 03.11.2008

8 W 457/08

Normen:
MarkenG § 140 Abs. 1
MarkenG § 140 Abs. 3
ZPO § 91 Abs. 1

Fundstellen:
AnwBl 2009, 150
GRUR-RR 2009, 79
JurBüro 2009, 94
OLGReport-Stuttgart 2009, 191

1. Im einstweiligen Verfügungsverfahren wurde durch Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 14. Februar 2008 über Unterlassungsansprüche der Antragstellerin gem. §§ 4 , 14 Markengesetz , 3, 4 Nr. 9a, 8 UWG zu Lasten [...]
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