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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 12.06.2008

8 W 229/08

Normen:
RVG § 2 Abs. 2
RVG § 44
RVG-VV Nr. 2508
InsO § 305 Abs. 1 Nr. 1

Fundstellen:
OLGReport-Stuttgart 2008, 696
Rpfleger 2008, 502
ZVI 2008, 501

1. Am 16. August 2006 beantragte der Berechtigte die Bewilligung von Beratungshilfe für die Angelegenheit 'außergerichtliche Schuldenbereinigung gem. § 305 InsO '. Der Berechtigungsschein wurde ihm antragsgemäß am [...]
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