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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 09.10.2008

5 W 48/08

Normen:
GKG § 41 Abs. 1 Satz 1
GKG § 41 Abs. 2 Satz 1
GKG § 63 Abs. 3

Fundstellen:
AGS 2009, 46
MietRB 2009, 132
NJW-Spezial 2008, 764
NZM 2009, 320
OLGReport-Stuttgart 2008, 930

Der Streitwert war gemäß § 63 Abs. 3 GKG von Amts wegen abzuändern. Gemäß § 41 Abs. 2 Satz 1 GKG i.V.m. § 41 Abs. 1 GKG berechnet sich der Streitwert im vorliegenden Rechtsstreit aus dem vereinbarten Mietzins [...]
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