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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 02.06.2008

5 U 42/07

Normen:
BGB § 273 § 20 86 § 2147 § 2149 § 2174
EuGVO Art. 6 Nr. 3 Art. 22
ZPO § 27

Fundstellen:
OLGReport-Stuttgart 2008, 672
ZEV 2008, 434

I. Die Kläger machen als gesetzliche Erben Ansprüche aus einem Vermächtnis gegen die Beklagten als testamentarische Erben geltend. Die Erblasserin A G geb. am 31.08.1913, starb am 02.11.2003. Sie war verheiratet mit [...]
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