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OLG Rostock - Entscheidung vom 15.04.2008

3 W 36/08

Normen:
GKG § 63 Abs. 3 Satz 1
GKG § 66
GKG § 68 Abs. 1

Fundstellen:
JurBüro 2008, 369
OLGReport-Rostock 2008, 554

I. Die Antragstellerin hat zunächst gegen den Antragsgegner zu 1. zur Feststellung näher bezeichneter behaupteter Baumängel sowie der Kosten ihrer Beseitigung die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens [...]
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